Weiden (ddp) (Kommentar zum Artikel unten)
Das Strafmaß ist mit 3 Jahren leider viel zu gering. 13 Jahre wären in diesem Fall durchaus angemessen gewesen, wenn auch rein rechtlich wohl noch nicht möglich.
Immer noch zeigen sich Gesetzgeber und Justiz relativ unwillig oder nicht imstande, besonders verabscheuungswürdige Verbrechen gegenüber Schwachen und Wehrlosen aus besonderen Vertrauensstellungen heraus angemessen, d.h. nachhaltig zu bestrafen.
Zu begrüßen ist das lebenslange Berufsverbot, wenn es auch nicht nur auf seelsorgerische Tätigkeit in Verbindung mit Kindern und Jugendlichen, sondern überhaupt für jedweden mißbrauchserleichternden Kontakt in Bezug auf Kinder und Jugendliche zum Schutze eben dieser gelten sollte.
Quelle: Erlanger (Nürnberger) Nachrichten vom 14.5.3, Seite 17.
SEXUELLER MISSBRAUCH
"Die Opfer kriegen immer lebenslänglich"
Von Annette Langer
Kristin Ewert erhebt schwere Vorwürfe gegen ihren Vater: Er soll die heute 45-Jährige als Kind systematisch missbraucht haben. Nun fordert sie Gerechtigkeit - zu spät, denn der Fall ist verjährt. Sollte Deutschland wie jüngst die Schweiz das Sexualstrafrecht ändern?
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Wenn Kristin Ewert* damals ihren Vater besuchte, musste sie Mittagsschlaf halten. Seltsam fand sie das. Denn sie war zwölf Jahre alt, schließlich kein Baby mehr. Das sah der Papa offenbar genauso. Ewert zufolge begann er, sich zu ihr zu legen, sich an ihr zu reiben - sie so anzufassen, wie es sich nicht gehört für einen Vater. Für niemanden.
KINDESMISSBRAUCH: KEINE VERJÄHRUNG FÜR DIE OPFER
"Ich habe jahrelang gedacht, er braucht das", sagt die heute 45-Jährige. Ihr Vater sei "ein Gott" für sie gewesen: unangreifbar, allwissend und fürsorglich. Sie habe ihm "etwas zurückgeben wollen für alles, was er für mich getan hat". Ein Rechtsanwalt, gebildet und angesehen, eine Stütze im sozialistischen System der DDR.
Auch die Mutter war Juristin - allerdings keine Stütze für Kristin. Unterkühlt und angespannt sei das Verhältnis gewesen, so schwierig, dass das Mädchen froh war, fünf Jahre nach der Scheidung endlich zum Vater ziehen zu können.
Der wartete auf sie mit Aufmerksamkeiten, Geschenken und "väterlichen Liebesbekundungen". Zwei- bis dreimal in der Woche soll er zu Kristin aufs Zimmer gekommen sein. "Manchmal wurde ich wach, und er saß schon da und hat gefummelt." In Indien würden die Väter das auch mit ihren Töchtern machen, das "stärkt den Familienzusammenhalt", soll er gesagt haben.
Der Widerwille in Kristin wuchs. Nach Kräften versuchte sie, ihn zu betäuben: Alkohol und Tabletten brachten das Mädchen über den Tag. Sie litt an Bulimie, "kotzte sich die Seele aus dem Leib", und war ständig auf der Flucht. Nur weg vom Vater, irgendwo übernachten, bei Freunden, Bekannten, zur Not vom gesparten Taschengeld im Hotel. "Das war das Schlimmste: dass ich nie nach Hause gehen konnte. Dass niemand mir geholfen hat. Diese Panik, die totale Verlassenheit."
Verjährung;Wer zu spät kommt kann nicht klagen
Ewerts Vater wollte sich auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE nicht zu den Vorwürfen äußern. In einem Brief an die Tochter vom 22. November spricht er von einem "Vernichtungskampf gegen mich": "Du hast die Duldungsgrenze überschritten. Du musst mit Konsequenzen rechnen", heißt es da.
Ob der heute 70-Jährige die ihm vorgeworfenen Straftaten begangen hat, wird gerichtlich nicht mehr zu ermitteln sein. Denn laut deutschem Recht verjährt sexueller Missbrauch an Kindern zehn Jahre nach Volljährigkeit des Opfers. Bei schwerem sexuellen Kindesmissbrauch, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung liegt die Frist bei 20 Jahren.
Ein Dilemma, das die Hamburger Opferanwältin Gisela Frederking nur allzu gut kennt: "Aus der Praxis wissen wir, dass es sehr lange dauert, bis Missbrauchsopfer in der Lage sind, die Straftat anzuzeigen. Erst wenn sie darüber reden, in Therapie gehen und verdrängte Bilder zulassen, kommen viele zu dem Schluss, dass der Missbrauch geahndet werden muss." Und genau dann sei es häufig zu spät.
"Ich persönlich plädiere für eine Unverjährbarkeit von Sexualstraftaten", sagt Frederking. Was für Mord und Völkermord gelte, müsse auch bei sexuellem Missbrauch möglich sein, der häufig über viele Jahre stattfinde und "so unendlich viel zerstört".
Name von der Redaktion geändert
Freitag, 2. Februar 2007 Fragwürdige Amnestie Der Kinderschänder kommt frei Von Hommy Dara, n-tv Asienkorrespondent Erinnern Sie sich noch an Gary Glitter? Das war der Rockstar in England, der unter dem Namen Paul Francis Gadd geboren wurde und Hits wie "I'm the Leader of the Gang" oder "I Love You Love Me Love" sang und damit einem Millionenpublikum bekannt wurde. Spätestens 1997 wurde er weniger wegen seiner Trällerstimme, sondern wegen seiner pädophilen Neigung "berühmt". Der damals 57-jährige hatte Kinderpornos auf seinem Laptop und wanderte für vier Monate in den Knast ? das war noch in England. Im Jahr 2002 wurde er dann aus Kambodscha ausgewiesen. Sie ahnen schon warum: Kindesmissbrauch. Drei Jahre später schlug das Schicksal etwas härter zu. In Vietnam wurde er wegen Kinderschändung zu drei Jahren Haft verurteilt. Nicht nur, dass er mit einem 15-jährigen Mädchen in eheähnlicher Gemeinschaft gewohnt hatte ? nein, er hatte auch noch zwei andere Kinder im Alter von zehn und elf Jahren missbraucht. Heute wollte die zivilisierte Welt ihren Augen nicht trauen, als über die Agenturen verbreitet wurde, dass der Pädophile von der vietnamesischen Regierung begnadigt werden soll. Damit hätte der Mann für eines der schlimmsten Verbrechen, welches ein Mann begehen kann, genau ein Jahr in Haft verbracht. In Kürze soll er abgeschoben werden. Man kann nur staunen! Die Weltöffentlichkeit darf gespannt sein, wohin es Herrn Glitter als nächstes zieht. Sein Heimatland wird es wohl nicht sein, denn dort müssen Leute wie er sich regelmäßig bei der Polizei melden und sein Name erscheint im Internet ? inklusive Adresse. Es darf zwischen Laos, Thailand und Brasilien spekuliert werden. Wer glaubt, der Kinderschänder hätte in Europa strafrechtlich noch etwas zu befürchten, der irrt gewaltig. Juristisch gesehen hat er seine Strafe abgesessen. Doch jedes Land dieser Welt ist gut beraten, diesem Mann die Einreise zu verweigern. http://www.n-tv.de/761652.html |